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Einsparpotenziale

Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer kann im Ausland bei den verschiedensten dort getätigten und unternehmensbezogenen (also nicht rein privaten) Ausgaben geltend gemacht werden. Diese rückholbaren Ausgaben umfassen u.a. Messeteilnahmen, Konferenzen, Seminare und Ausstellungen, Hotelbesuche, Transportkosten (inklusive Flugbuchungen, Mietautos und Taxifahrten), Telefonkosten, Verpflegungskosten als auch Marketing, Anwalts- und andere Beratungskosten. Der zugrunde liegende Mehrwertsteuersatz ist länderspezifisch, die Einsparpotenziale aber generell beträchtlich.
Der Rückerstattungsprozess selbst ist eine komplexe und zeitaufwendige Prozedur. ITR übernimmt sämtliche prozessuale Verantwortung auf Basis eingespielter interner Strukturen und im Einklang mit den länderspezifischen Vorschriften.

Der Rückerstattungsprozess

Der Rückerstattungsprozess selbst erfordert, dass die Original-Rechnungen aus dem Staat, in dem unser Kunde Mehrwertsteuer entrichtet hat, ITR zu Bearbeitungszwecken vorliegen. Bei den Rechnungen selbst ist z.B. darauf zu achten, dass sie nicht auf einen Mitarbeiter persönlich, sondern auf das Unternehmen selbst ausgestellt worden sind. Des weiteren sollten Rechnungen über 100 Euro die anfallende Mehrwertsteuer separat in Prozent und Betrag ausweisen. Bei Bedarf kann ITR nicht formgerechte Rechnungen durch Neuausstellung und/oder ähnliche Verfahren nachträglich bearbeiten. Der Umgang mit uns zur Verfügung gestellten Unternehmensdaten und Informationen unterliegt selbstverständlich äußerster Diskretion.

Als nächster Schritt werden die Rückerstattungsanträge von uns für unsere Kunden erstellt und den zuständigen Steuerbehörden im Drittland zugesandt. Jedes Land muss einzeln angegangen werden und die Anträge haben spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres in dem die Ausgaben getätigt wurden zu erfolgen (Beispiel: eine Hotelrechnung vom November 2005 ist bis zum 30. Juni 2006 einzureichen). Die prozessoptimierte Handlungsweise und weitreichende Erfahrung der ITR auf diesem Spezialgebiet, als auch die weitreichenden Kontakte mit lokalen Steuerbehörden, wirken sich hierbei positiv im Interesse unserer Kunden aus.

Nach der Rückerstattung

Nach erfolgreicher Rückerstattung erhalten unsere Kunden Ihre Originalbelege umgehend zurück. Ein Honorar zugunsten der ITR erfolgt ausdrücklich nur bei erfolgreicher Rückerstattung. Um die Wirtschaftlichkeit des Rückerstattungsverfahrens für unsere Kunden zu garantieren, bewegen sich unsere gestaffelten Honorarsätze in diesem Kontext zwischen 10% bis 40% der rückerstatteten Summe, im Regelfall jedoch am unteren Ende dieser Skala. Wichtige Faktoren bei der Bemessung unseres Honorars sind unter anderem das geschätzte Rückholvolumen der eingereichten Originalbelege, die Anzahl der involvierten Jurisdiktionen und der sich durch die Zahl und Art der zu bearbeitenden Originalbelege abzeichnende Arbeitsumfang der ITR.

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ITR Service GmbH & Co. KG l Bahnhofstrasse 45 l D-48143 Münster